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Plauener Spitze ®
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Geschichte der Plauener Spitze ®
Auf der Basis des bereits seit der frühen Neuzeit etablierten Tuchmacher- und Wollweberhandwerks entwickelte sich in Plauen ab 1800 zunächst die Handplattstich-Stickerei und wenige Jahrzehnte später die Tüll- und Ätzspitze (letztere auch Luftspitze oder Vollspitze genannt).
Im Jahr 1881 wurde in Plauen, im Zentrum der deutschen Spitzen- und Stickereiindustrie, die Tüllspitze von Anton Falke erfunden, welche zunächst auf Handstickmaschinen gefertigt wurde. Der Einzug der Schiffchenstickmaschinen ab 1883 ermöglichte sodann die Fertigung der Ätzspitze unter dem Namen ''Plauener Spitze''. Beide Stickereiarten sind durch die unternehmerische Leistung des Stickereifabrikanten Theodor Bickel eine Domäne Plauens geworden. Unter ''Dentelles de Saxe'', ''Saxon Lace'', ''Plauen Lace'' oder ''Dentelles de Plauen'' wurden die Erzeugnisse schnell auf den internationalen Märkten bekannt und geschätzt. Das Schweizer Marktmonopol war gebrochen.
Es folgten zahlreiche internationale Auszeichnungen, u.a. 1900 der Grand Prix auf der Weltausstellung in Paris. Durch die Spitzenfabrikation entwickelte sich Plauen schnell zu einer der großen Städte in Sachsen.
Gegenwart - Plauener Spitze ® - Modespitze GmbH
Plauener Spitze ® steht heute weniger für eine bestimmte Art der (gestickten) Spitze, sondern fungiert vorrangig als Qualitätssiegel und Premium-Marke.
Mode:
Wesentlicher Bestandteil der Produktion sind Spitzen und Stickereien für die Weiterverarbeitung in den Bereichen DOB (Blusen, Shirts, Haute Couture) sowie DUB (Dessous & Lingerie, Mieder & Classics, Nachtwäsche) namhafter europäischer Marken.
Alle Erzeugnisse werden unter Einhaltung höchster Qualitätskriterien in enger Zusammenarbeit mit den Kunden vollstufig in Plauen kreiert und produziert.
Heimtextilien:
In der Plauener Manufaktur der Modespitze GmbH entstehen für anspruchsvolle Kunden – vorwiegend in Europa, Übersee und Asien – exklusive Heimtextilien, gefertigt aus hochwertigen Spitzen und Stickereien.
Im Unternehmen werden bis heute alle Arbeitsschritte zur Fertigung hochwertiger Stickereien im Heimbereich vom Entwurf über Musterung und Stickprozess bis zum aufwendigen Handarbeitsanteil selbst erbracht. Insbesondere die Handwickeltechnik, ein manuelles Verfahren zum stickgleichen Verbinden von Einzelteilen aus Luftspitze, garantiert bis heute die Umsetzung von außergewöhnlich anspruchsvollen Designierungen sowie eine unverwechselbare Qualität.
Die wichtigsten Etappen des Aufstiegs:
Um 1780 Das Stickereigewerbe kommt im Vogtland in Form der so genannten Ausnäharbeit oder Tambourstickerei auf. Kaufleute schicken feine ostindische Tuche nach Plauen, um sie dort besticken zu lassen.
Nach 1810 Die Plattstichstickerei, ausgeführt mit der Nähnadel, verbreitet sich.
1828 In Plauen und weiten Teilen des Vogtlandes beschäftigen sich bereits über 2000 Menschen mit der Handstickerei. Sie wird zu einer neuen Haupterwerbsquelle.
1836 beginnen in Plauen erste Versuche auf Handstickmaschinen, um die steigende Nachfrage nach bestickten Musselinen und Batisten besser befriedigen zu können.
1858 Die Plauener Firma Schnorr und Steinhäuser nimmt zwei funktionstüchtige Handstickmaschinen in Betrieb und leitet damit die industrielle Revolution für die Plauener Stickerei- und Weißwarenindustrie ein. Der Grundstein für eine neue Industrie, die Maschinenstickerei ist gelegt.
1872 Das Produktionspotential ist in nur fünf Jahren explosionsartig gestiegen. Plauen zählt mittlerweile 239 Stickereibetriebe mit 907 Handstickmaschinen.
1881 Dem Plauener Anton Falke gelingt als technologische Weltneuheit die Herstellung maschinengestickter Tüllspitze auf Handstickmaschinen - Ausgangspunkt für die spätere Bezeichnung Plauener Spitze.
1883 In Plauen werden Schiffchenstickmaschinen aufgestellt. Dadurch gelingt erstmalig die Fertigung der sog. Luftspitze (auch Ätzspitze oder Guipure-Spitze genannt).
1889 Die Luftspitze tritt entscheidend hervor und wird zusammen mit der Tüllspitze unter dem Namen Plauener Spitze insbesondere durch das Wirken des Stickereifabrikanten Theodor Bickel weltbekannt.
1900 Auf der ersten Weltausstellung in Paris wird Plauener Spitze mit dem Grand Prix ausgezeichnet.
1912 Plauener Spitze steht im Zenit ihrer Blütezeit. Insgesamt 16.000 Stickmaschinen stehen für sie im Einsatz. In Plauen leben 128.014 Einwohner.
...
2008 Die Firma Modespitze Plauen GmbH fertigt heute unter der Qualitätsmarke Plauener Spitze ® auf moderner Großsticktechnik von LÄSSER aus der Schweiz. Alle Erzeugnisse werden ausschließlich und vollstufig zu 100% in Plauen erbracht. Das exportorientierte Unternehmen fertigt heute erfolgreich für die Bereiche MODE und HEIMTEXTILIEN.
Abbildung: Johanniskirche Plauen - erbaut 1122 - Plauen - Zentrum für Spitzen und Stickereien in Deutschland - seit 1830
Plauener Spitze ® ist ein weltweit eingetragenes und geschütztes Markenzeichen. Es garantiert dem Kunden außergewöhnliche Qualitätskriterien sowie die Herstellung in der Plauener Region.
Als Markenmitinhaber gestattet die Modespitze Plauen GmbH ihren Kunden die produktbezogene Verwendung des Warenzeichens.
Die Lizenzberechtigung wird ausschließlich zum produktbezogenen Verkauf der Erzeugnisse der Modespitze Plauen GmbH an Versand- Groß- und Facheinzelhändler weitergegeben. Kunden aus dem Bereich Weiterverarbeitung (DOB & DUB) dürfen hinsichtlich des verarbeiteten Teils zur Vermarktung Ihrer Produkte die Wortmarke Plauener Spitze ® sowie das Logo verwenden.
Stickereierzeugnisse von nicht lizenzberechtigten Herstellern sind nicht zur Kennzeichnung und Werbung mit dem Warenzeichen berechtigt und dürfen auch nicht mit der Marke Plauener Spitze ® in Verbindung gebracht werden.
Ähnliche Formulierungen, Namenszusätze, Umschreibungen und andere Bezeichnungen, die geeignet sind, mit der Marke Plauener Spitze ® in Verbindung gebracht zu werden, sind nicht gestattet. Geschützt ist der Schriftzug "Plauener Spitze" unabhängig von der verwendeten Schriftart oder der Gestaltung im Einzelnen.
Verstöße gegen das Markenrecht werden durch Abmahnungen des nicht lizenzberechtigten Herstellers sowie des Verkäufers geahndet.
Der Lizenzinhaber ist berechtigt, im einstweiligen Markenrechtsverfahren
- die Betroffene Produkte (direkt oder assoziiert beworben)
- sowie alle Werbematerialien (Kataloge und andere Medien)
vom Markt zu nehmen und einzuziehen.
Er kann ferner verlangen:
- eine öffentliche Unterlassungserklärung auf Seiten des Händlers und/ oder Verkäufers,
- Geldersatz in geschätzter Höhe als Schadenersatz für vermeintlich entgangene Gewinne aus der nicht produktbezogenen Werbung mit dem Warenzeichen bzw. den Verkauf oder Weiterverkauf von Plagiaten.
Allein die Anwaltskosten für vorgerichtliche Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung (z. B. Unterlassungsanspruch) können im Einzelfall bis zu 2000 € betragen.
Sofern Sie Fragen zur Verwendung unseres Warenzeichens sowie der produktbezogenen Werbung haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
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